Ja, bereits im Zuge der Registrierung des Unternehmens bei BusinessBike können Arbeitgeber das Leasing übergreifend für all ihre Mitarbeiter konfigurieren und dabei folgende Einstellungen vornehmen:
- Definition des Nutzerkreis (Art der Beschäftigungsverhältnisse, die zum Leasing zugelassen sind)
- Maximale Anzahl an Rädern pro Mitarbeiter
- Maximaler Preis pro Rad
- Bezuschussung des Leasings
- Vorgaben bzgl. der Auswahl eines Service-Budgets für Wartungs- und Reparaturarbeiten am Bike
- Kostenverteilung der Beiträge für Service und Versicherung
Arbeitnehmern empfehlen wir daher, sich bereits vor dem Start ins erste Leasing an den BusinessBike-Verantwortlichen innerhalb ihres Unternehmens zu wenden, um sich über die genaue Konfiguration des Leasings zu informieren.
Einige der Vorgaben (Auswahl des Service-Budgets, Kostenverteilung, Arbeitgeberzuschuss) können durch den Arbeitgeber zudem vor jedem einzelnen Leasingstart individuell angepasst werden.
Weitere, übergeordnete Rahmenbedingungen des Leasings werden darüber hinaus in den sogenannten Überlassungsbedingungen (auch „Überlassungsvereinbarung“ genannt) geregelt. Hierbei handelt es sich um einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag, der für die Nutzung des Leasing-Bikes zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Das Regelwerk beinhaltet die genauen Konditionen, Rechte und Pflichten für die Überlassung des BusinessBikes durch den Arbeitgeber als Leasingnehmer an den Arbeitnehmer als Nutzer des Rades.
Einzelheiten zu den Inhalten der Überlassungsbedingungen finden Sie hier.