Ob Kündigung, Arbeitsunfähigkeit, Unterbrechung der Lohnfortzahlung, Mutterschutz und Elternzeit, Freistellung oder Verbeamtung - berufliche oder private Veränderungen können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor ungeahnte Herausforderungen stellen und so den Verlauf des Leasings "stören". Kein Grund sich Sorgen zu machen – denn wir haben vorgesorgt und für jede Art von "Störfall" die passende Lösung, die der jeweiligen Situation und allen Beteiligten gerecht wird!
Arbeitgeber melden uns lediglich den Störfall sowie die gewünschte Lösungsoption und einige Eckdaten - wir kümmern uns um den Rest.
Im Rahmen unseres Störfallmanagements bieten wir maßgeschneiderte Lösungen für jedes Szenario an.
Der Mitarbeiter hat sich beruflich neu orientiert?
Wechselt der Mitarbeiter das Unternehmen, so kann der Leasingvertrag im Rahmen eines Arbeitgeberwechsels auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Ein anderer Mitarbeiter hat Interesse an dem Bike?
Unabhängig vom Hintergrund des sogenannten Störfalls kann der Leasingvertrag im Zuge eines Nutzerwechsels jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens überschrieben werden?
Der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber möchte das Bike übernehmen*?
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung bieten wir dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Bike zu attraktiven Konditionen zu erwerben. Gleiches gilt, wenn stattdessen der Arbeitgeber am Kauf des Bikes interessiert ist.
Der Mitarbeiter möchte das Bike zurückgeben*?
Unser Rücknahmeversprechen macht es möglich. Muss der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden, leiten wir auf Wunsch die Abholung des Bikes in die Wege - und das ganz ohne Gebühren.
Ein Mitarbeiter fällt längerfristig aus?
Bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung, etwa durch Krankheit oder Elternzeit, profitieren Arbeitgeber im Rahmen unseres Arbeitgeber-Ratenschutzes von einer möglichen Erstattung der Leasingraten.
Hinweise:
Die Meldung eines Störfalls und der gewünschten Lösungsoption kann nur durch den Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigter) erfolgen. Arbeitnehmer wenden sich bezüglich eines Störfalls daher bitte an den BusinessBike-Verantwortlichen ihres Unternehmens.
Arbeitgeber mit Zugang zum BusinessBike Portal bitten wir, Störfallmeldungen ausschließlich über das Portal vorzunehmen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Kunden ohne Portalzugang haben die Möglichkeit, Störfallmeldungen mit Hilfe unseres Kontaktformulars einzureichen.
*Voraussetzung für eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags ist das Vorliegen eines “wirtschaftlich wichtigen Grundes”. Ob dies der Fall ist, ist einzelfallabhängig und kann beispielsweise bei Austritt eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen geprüft werden.

Inhaltsverzeichnis:
- Was ist der Arbeitgeber-Ratenschutz?
- Was ist der Nutzerwechsel?
- Was ist der Arbeitgeberwechsel?
- Wie funktioniert der vorzeitige Kauf durch den Arbeitnehmer?
- Wie funktioniert der vorzeigte Kauf durch den Arbeitgeber?
- Was ist das Rücknahmeversprechen?
1. Was ist der Arbeitgeber-Ratenschutz?
Wird die Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit bzw. Unfall, Elternzeit, Mutterschutz oder Freistellung zur Pflege von Angehörigen unterbrochen, so kann die rückwirkende Erstattung der Leasingraten inkl. Nebenkosten beantragt werden. Der Arbeitgeber-Ratenschutz bietet Unternehmen somit maximale Flexibilität bei langfristigem Ausfall eines Mitarbeiters.
Wie funktioniert‘s?
Die Prüfung und Erstattung im Rahmen des Arbeitgeber-Ratenschutzes erfolgt immer nach Wiedereintritt in die Lohnfortzahlung oder endgültigem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen bzw. nach regulärem Leasingende. Beachtet werden dabei stets nur ganze Kalendermonate.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie die entsprechende Störfallmeldung über das BusinessBike Echtzeit-Portal oder unser Kontaktformular erst einreichen, sobald die Lohnfortzahlung wieder aufgenommen wird der Mitarbeiter das Unternehmen endgültig verlässt oder die Laufzeit endet.
Bitte geben Sie bei der Meldung des Störfalls unbedingt an, zu welchem Datum der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung gefallen ist und wann diese wieder aufgenommen wurde bzw. wann dieser ausgeschieden ist oder wann der Leasingvorgang endet.
Bei Erstattung erhalten Sie einen Gutschriftbeleg, und die Zahlung wird auf das uns bekannte Bankkonto angewiesen. Liegt uns keine Information zur Bankverbindung vor, senden wir Ihnen ein Bankbestätigungsformular zu, das wir in ausgefüllter und unterschriebener Form benötigen, um die Erstattung umgehend durchführen zu können.
Wie lange und unter welchen Bedingungen?
In Abhängigkeit vom Grund der Unterbrechung der Lohnfortzahlung gelten folgende Bedingungen:
Krankheit oder Unfall:
- Erstattungsfähiger Zeitraum beginnt ab dem 42. Tag (Wegfall der Lohnfortzahlung)
- Maximaler Zeitraum: 12 Monate
- Vorbehaltlich einer vorzeitigen Vertragsbeendigung ab dem 13. Monat
Elternzeit:
- Erstattungsfähiger Zeitraum beginnt ab Eintritt der Elternzeit
- Maximaler Zeitraum: 12 Monate
Mutterschutz:
- Erstattungsfähiger Zeitraum beginnt ab Eintritt des Mutterschutzes
- Maximaler Zeitraum: 6 Monate
100% Freistellung zur Pflege eines Angehörigen:
- Erstattungsfähiger Zeitraum beginnt ab Freistellung
- Maximaler Zeitraum: 6 Monate
Welche Meldefrist muss für die Inanspruchnahme des Arbeitgeber-Ratenschutzes eingehalten werden?
Arbeitgeber haben 4 Wochen Zeit für die Meldung, und zwar je nach Situation:
- ab Wiederaufnahme der Lohnfortzahlung oder
- ab dem endgültigen Austrittsdatums des Mitarbeiters oder
- ab Ende der regulären Leasinglaufzeit
2. Was ist der Nutzerwechsel?
Scheidet ein Mitarbeiter dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum aus, so bietet der kostenfreie Nutzerwechsel die Möglichkeit, den laufenden Leasingvertrag ganz unkompliziert auf einen anderen Mitarbeiter des Unternehmens umzuschreiben.
Wie funktioniert‘s?
Für die Abwicklung benötigen wir vom Arbeitgeber lediglich die privaten Kontaktdaten des übernehmenden Mitarbeiters sowie das gewünschte Datum der Umschreibung. Sobald uns diese Informationen vorliegen, informieren wir Leasinggesellschaft über den Wechsel und aktualisieren die in unserem System hinterlegten Nutzerdaten. Anschließend übermitteln wir die BusinessBike Card an den übernehmende Mitarbeiter.
Wann und unter welchen Bedingungen?
Ein Nutzerwechsel kann jederzeit initiiert werden, unabhängig vom spezifischen Störfall-Szenario und der wirtschaftlichen Begründung.
Die Umschreibung des Leasingvertrags auf den neuen Mitarbeiter erfolgt jeweils zum 01. eines Monats und kann auch rückwirkend erfolgen. Sie hat keinen Einfluss auf die ursprüngliche Leasinglaufzeit, die somit unverändert weiterläuft und nicht von neuem beginnt.
Vorteile des "Nutzerwechsels"
Für Arbeitgeber:
- Kostenfreie Abwicklung, keine Gebühren für die Umschreibung anfallen.
- Geringer Aufwand, da lediglich die interne Lohn/Gehaltsabrechnung angepasst werden muss.
Für Arbeitnehmer:
- Kostenfreie und unkomplizierte Abwicklung, da lediglich das Bike samt Zubehör und an den Kollegen übergeben werden muss.
3. Was ist der Arbeitgeberwechsel?
Wechselt ein Mitarbeiter das Unternehmen, so ermöglicht der sogenannte Arbeitgeberwechsel ihm die Mitnahme des BusinessBike durch Übertragung des laufenden Leasingvertrags auf den neuen Arbeitgeber. Die Lösungsoption empfiehlt sich daher besonders, wenn der Mitarbeiter das bisherige Unternehmen verlässt, das BusinessBike jedoch gerne weiterhin nutzen und ihm der zukünftige Arbeitgeber dies ermöglichen möchte.
Wie funktioniert‘s?
Um die Umschreibung in die Wege leiten zu können, benötigen wir im ersten Schritt lediglich die Kontaktdaten des neuen Arbeitgebers sowie das Austrittsdatum des Mitarbeiters.
Good to know:
Ihnen liegen die Kontaktdaten des zukünftigen Arbeitgebers Ihres Mitarbeiters nicht vor? Kein Problem, teilen Sie uns dies ganz einfach bei der Meldung des Störfalls mit. Wir nehmen gerne direkten Kontakt mit dem Mitarbeiter auf, um die Informationen auf diesem Wege einzuholen.
Anschließend wenden wir uns an den neuen Arbeitgeber und bitten ihn um Bestätigung der Vertragsübernahme. Liegt die Bestätigung vor, so erhalten beide Arbeitgeber von der Leasinggesellschaft abschließend ein entsprechendes Formular zur Unterzeichnung.
Wann und unter welchen Bedingungen?
Voraussetzung für eine Übertragung des Leasings ist selbstverständlich, dass der neue Arbeitgeber der Übernahme zustimmt und entweder bereits BusinessBike-Kunde ist oder sich im Zuge der Übernahme kostenlos als solcher im BusinessBike Portal registriert.
Muss sich der neue Arbeitgeber zunächst noch registrieren, so unterstützen wir ihn hierbei selbstverständlich gern, um eine unkomplizierte Übernahme für alle Beteiligten zu gewährleisten den Prozess zu beschleunigen.
Die Umschreibung des Einzelleasingvertrags erfolgt ggf. zum 01. des auf die Störfallmeldung folgenden Monats.
Vorteile des "Arbeitgeberwechsels"
Für Arbeitgeber:
- Kostenfreie Abwicklung, für den bisherigen Arbeitgeber fallen für die Umschreibung keine Gebühren an.
- Geringer Aufwand für Arbeitgeber, da BusinessBike die gesamte Kommunikation mit dem neuen Arbeitgeber übernimmt.
Für Arbeitnehmer:
- Das treue Bike bleibt im Besitz des bisherigen Nutzers.
- Das Bike kann auch während des Umschreibungsprozess weiter genutzt werden.
- Der Vertrag wird nahtlos umgeschrieben und zu exakten Konditionen fortgeführt.
4. Wie funktioniert der vorzeitige Kauf durch den Arbeitnehmer?
Muss der Leasingvertrag aus "wirschaftlich wichtigem Grund" vorzeitig beendet werden, so bietet der Kauf durch den Arbeitnehmer diesem die Möglichkeit, das bisher geleaste Bike zu erwerben und auf diese Weise trotz Veränderung im Beschäftigungsverhältnis zu behalten.
Der Nutzer des Bikes erhält im Rahmen der vorzeitigen Vertragsauflösung ein von BusinessBike unterbreitetes Kaufangebot zu attraktiven Konditionen. Da die Kalkulation des Übernahmepreises auf marktüblichen Preisen basiert, werden bei der Erstellung des Angebots selbstverständlich auch aktuelle Rabatte berücksichtigt.
Wie funktioniert‘s?
Nach der Störfallmeldung durch den Arbeitgeber übernehmen wir alles Weitere. Die gesamte Abwicklung erfolgt direkt zwischen BusinessBike und dem Arbeitnehmer. Dies ermöglicht eine direkte und unkomplizierte Übernahme des Bikes in das Privateigentum des Arbeitnehmers.
Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot an, so stehen für die Zahlung verschiedenste Zahlungsmethoden zur Auswahl:
- Kreditkarte
- Paypal
- Google Pay
- Apple Pay
- Klarna
Der Rechnungsversand erfolgt unmittelbar nach erfolgreich abgeschlossener Zahlung. Das Eigentum am Bike geht mit dem Datum der vorzeitigen Beendigung automatisch auf den Arbeitnehmer über.
Wann und unter welchen Bedingungen?
Eine vorzeitige Beendigung mit anschließendem Kauf durch den Arbeitnehmer ist prinzipiell sowohl bei längerfristigem Ausfall als auch bei dauerhaftem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen denkbar, jedoch einzelfallabhängig und nur dann möglich, wenn ein “wirtschaftlich wichtiger Grund” vorliegt.
Bitte beachten Sie die geltenden Fristen: Bei einem Eingang der Störfallmeldung bis zum 15. des laufenden Monats endet der Vertrag zum Monatsende. Geht die Meldung nach diesem Termin ein, erfolgt die Vertragsbeendigung zum Ende des Folgemonats.
Vorteile des Kaufs durch den Arbeitnehmer
Für Arbeitgeber:
- Sorgenfreie Abwicklung: Die gesamte Kommunikation erfolgt zwischen BusinessBike und dem Arbeitnehmer.
- Den Kaufpreis für das BusinessBikes übernimmt der Arbeitnehmer privat, für den Arbeitgeber entsteht kein somit weiterer Aufwand.
Für Arbeitnehmer:
- Preisvorteil gegenüber dem marktüblichen Angebot, inkl. der Berücksichtigung von Rabatten
- Keinerlei Abwicklungsgebühren
- 1 Jahr Garantie inklusive
- Attraktive Anschlussversicherung bei ENRA auf Wunsch möglich
- Schnelle und direkte Kaufabwicklung mit nur wenigen Klicks
5. Wie funktioniert der vorzeigte Kauf durch den Arbeitgeber?
Bei dieser Variante der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags aus "wirtschaftlich wichtigem Grund" erhält der Arbeitgeber selbst die Möglichkeit, das bisher vom Mitarbeiter genutzte Bike zu attraktiven Konditionen.
Die Kalkulation des entsprechenden Übernahmepreises basiert auf marktüblichen Preisen, sodass bei der Erstellung des Angebots selbstverständlich auch aktuelle Rabatte berücksichtigt werden.
Entscheidet sich der Arbeitgeber für den Erwerb des Bikes, so kann er dieses auf Wunsch anschließend selbstverständlich an den Mitarbeiter weiterverkaufen bzw. mit dem letzten Nettogehalt verrechnen.
Wie funktioniert‘s?
Nach erfolgter Störfallmeldung durch den Arbeitgeber erhält dieser ein von BusinessBike unterbreitetes Kaufangebot. Nimmt der Arbeitgeber das Angebot an, so kann er zwischen folgenden Zahlungsmethoden wählen:
- Kreditkarte
- Paypal
- Google Pay
- Apple Pay
- Klarna
Sobald die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist, erfolgt der entsprechende Rechnungsversand.
Mit dem Datum der vorzeitigen Beendigung geht das Eigentum automatisch auf den Arbeitgeber über, der dann wiederum die Möglichkeit hat, das Bike nach Wunsch an den bisherigen Nutzer oder einen anderen Mitarbeiter weiterzuveräußern.
Wann und unter welchen Bedingungen?
Eine vorzeitige Beendigung mit anschließendem Kauf durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich sowohl bei längerfristigem Ausfall als auch bei dauerhaftem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen in Betracht, ist jedoch einzelfallabhängig und nur bei Vorliegen eines “wirtschaftlich wichtigen Grundes” möglich.
Die Beendigung erfolgt ggf. zum Monatsende des auf die Störfallmeldung folgenden Monats.
Vorteile des Kaufs durch den Arbeitgeber
Für Arbeitgeber:
- Preisvorteil gegenüber dem marktüblichen Angebot, inkl. der Berücksichtigung von Rabatten
- Keinerlei Abwicklungsgebühren
- Attraktive Anschlussversicherung bei ENRA auf Wunsch möglich
- Schnelle und direkte Kaufabwicklung mit nur wenigen Klicks
- Mögliche Weiterveräußerung an den bisherigen Nutzer
Für Arbeitnehmer:
- Unkomplizierte Abwicklung und Übergabe des Bikes am Arbeitsplatz
- Mögliche Übernahme des BusinessBikes in Abstimmung mit dem Arbeitgeber
6. Was ist das Rücknahmeversprechen?
Egal ob Kündigung, Elternzeit oder längere Krankheit - bei laufenden Leasingverträgen nehmen wir Bikes kostenfrei zurück.
Beim Rücknahmeversprechen wird der Leasingvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Störfallmeldung des Arbeitgebers vorzeitig aufgelöst und BusinessBike - tritt als Käufer ein, sodass weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer Übernahmekosten entstehen.
Wie funktioniert‘s?
Arbeitnehmer übernehmen die Störfallmeldung, um alles Weitere kümmern wir uns: Das Bike wird nach der vorzeitigen Vertragsbeendigung entweder direkt beim Mitarbeiter oder am Unternehmensstandort von einer Partnerspedition abgeholt. Die Koordination des Abholtermins erfolgt ebenfalls durch die Spedition.
Wichtig:
Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen, wie in etwa die Angaben zur Abholadresse, in der Störfallmeldung vollständig und korrekt angegeben sind, um einen reibungslosen Ablauf der Rücknahme zu gewährleisten. Zudem ist das Bike bis zur erfolgreichen Abholung gegen Beschädigungen, Abhandenkommen und Diebstahl zu sichern.
Wann und unter welchen Bedingungen?
Für alle Leasingverträge mit Quickstart/Angebot ab dem 01. Februar 2023 gilt: Unser Rücknahmeversprechen greift bei Kündigung und einer damit einhergehenden unbezahlten Freistellung, Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit (min. 6 Monate Unterbrechung), Tod des Nutzers, Verbeamtung sowie Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderungsrente - und das bereits ab dem ersten Monat des Leasings!
Vorteile des Rücknahmeversprechens
Für Arbeitgeber:
- Für die Inanspruchnahme fallen keine Gebühren an.
- Bequeme Abwicklung, da die Abholung direkt beim Mitarbeiter erfolgen kann
Für Arbeitnehmer:
- Auch für Nutzer ist die Rückgabeprozess gebührenfrei.
- Abholung direkt vor der Haustür