Mit dem BusinessBike Arbeitgeber-Ratenschutz bieten wir Ihnen das perfekte Sicherheitsnetz für Ihr Unternehmen. Fällt das Gehalt eines Mitarbeitenden aus, springen wir für Sie ein und erstatten Ihnen die Leasingraten inklusive Nebenkosten rückwirkend für volle Kalendermonate. So bieten Sie das beste Mitarbeiter-Benefit – und wir tragen das finanzielle Ausfallrisiko.
Wann sichert Sie der Ratenschutz ab?
Wir erstatten die Raten, wenn die Lohnfortzahlung aus einem der folgenden Gründe entfällt:
- Krankheit & Unfall: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit.
- Familienplanung: Während Mutterschutz und Elternzeit.
- Pflege: Bei 100%iger Freistellung zur Pflege von Angehörigen.
Sorgenfrei & Ohne Papierkram: So melden Sie den Ausfall
Wir wissen, dass im HR-Alltag wenig Zeit für Bürokratie bleibt. Daher haben wir den Prozess auf Basis Ihres Feedbacks optimiert:
- 100 % Digital: Melden Sie den Fall mit nur wenigen Klicks direkt über Ihr BusinessBike Portal. (Sollten Sie noch keinen Zugang haben, nutzen Sie unser Online-Kontaktformular).
- Kein Papierkram: In der Regel fordern wir von Ihnen keine ärztlichen Atteste oder Nachweise an.
- Unser Tipp für Sie: Melden Sie den Ausfall am besten sofort nach Wegfall der Lohnfortzahlung! Sie müssen nicht warten, bis Ihr Mitarbeiter zurückkehrt. Melden Sie den Fall frühzeitig über das Portal, um keine Fristen zu verpassen.
⚠️ Wichtige Hinweise zur Portal-Meldung:
- Ignorieren Sie den Standard-Hinweistext: Aktuell wird Ihnen im Portal bei der Meldung eventuell dieser Text angezeigt: "Bitte berücksichtigen Sie, dass die Störfallmeldung einzureichen ist, sobald Ihr/e Mitarbeiter/in seine/ihre Tätigkeit wieder aufgenommen hat..." Bitte ignorieren Sie diesen Text! Sie dürfen und sollten den Ratenschutz sofort nach Wegfall der Lohnfortzahlung melden.
- Einschränkung bei Meldung zum Leasingende: In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass eine Meldung des Ratenschutzes im letzten Monat der Leasinglaufzeit (sowie danach) über das Portal vorübergehend nicht möglich ist. Warten Sie in diesem Fall bitte nicht ab, sondern nutzen Sie zur Wahrung Ihrer Fristen sofort unser Online-Kontaktformular!
Wichtig: Bitte informieren Sie Ihr Team, dass die Meldung immer intern über Sie als Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigter) erfolgen muss.
⏰ Die wichtigsten Fristen auf einen Blick (Fair & Transparent)
Wie setzen sich unsere Fristen zusammen? Um Ihren Anspruch zu sichern, unterscheiden wir zwischen Ausfällen innerhalb der maximalen Erstattungsdauer und langen Ausfällen, die darüber hinausgehen:
Szenario A: Der Anspruch endet (z. B. durch Rückkehr)
Arbeitet Ihr Mitarbeiter wieder oder endet der Anspruch auf Erstattung aus einem anderen Grund, haben Sie immer genau 4 Wochen nach diesem Ereignis Zeit, uns den Fall zu melden.
Szenario B: Der Ausfall dauert an und die Maximalfrist wird erreicht
Zieht sich der Ausfall lange hin und der Mitarbeiter ist noch nicht zurückgekehrt, greift eine Maximalfrist. Hier muss die Meldung spätestens am Stichtag (ausgehend vom ersten Tag ohne Gehalt) bei uns eingehen:
- Exakt nach 12 Monaten: Spätester Meldezeitpunkt bei Krankheit.
- Exakt nach 18 Monaten: Spätester Meldezeitpunkt bei einer Kombination aus Mutterschutz und direkt anschließender Elternzeit.
Wie lange schützt Sie der Ratenschutz?
Die Übernahme der Raten endet für Sie, sobald einer der folgenden Punkte eintritt:
- Ende des Gehaltsausfalls: Die reguläre Lohnfortzahlung startet wieder.
- Limit erreicht: Die maximale Erstattungsdauer ist voll. Achtung: Diese variiert je nach Ausfallgrund!Elternzeit: Erstattung für max. 12 Monate.Mutterschutz mit Elternzeit: Erstattung für max. 18 Monate (werden gebündelt betrachtet).Pflege von Angehörigen: Erstattung für max. 6 Monate.
- Vertragsende: Der Arbeitsvertrag, der Leasingvertrag oder die Bike-Nutzung enden.
- Lebensereignisse: Eintritt von Rente, dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder Tod.
🔄 Was passiert bei dauerhaftem Ausfall oder Kündigung?
Falls ein Mitarbeitender dauerhaft ausfällt – etwa durch Langzeitkrankheit, dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Kündigung – und der Anspruch auf den Ratenschutz endet, lassen wir Sie nicht allein. Als praktische Alternative steht Ihnen in solchen Fällen der kostenlose "Nutzerwechsel" zur Verfügung. Dadurch kann das Bike unkompliziert von einem anderen Teammitglied übernommen werden. Weitere mögliche Lösungsalternativen für solche Sonderfälle finden Sie ebenfalls in unserem Portal.
💡 Sicher im Sattel: Praxisbeispiele zur Meldung
Um Ihnen die Berechnung der Fristen zu erleichtern, haben wir hier vier Beispiele aus der Praxis für Sie zusammengefasst:
✅ Beispiel 1: Erstattung genehmigt (Langzeitausfall rechtzeitig gemeldet) Der Mitarbeiter fällt langfristig aus.
- Wegfall der Lohnfortzahlung: 15.02.2025
- Störfallmeldung eingereicht: 02.01.2026
- Letzter möglicher Meldetag (12 Mon.): 15.02.2026
- Ergebnis: Die Raten werden erstattet, da der Ausfall vor Ablauf der 12-Monats-Frist (ab dem ersten Tag ohne Gehaltszahlung) gemeldet wurde.
✅ Beispiel 2: Erstattung genehmigt (Rückkehr rechtzeitig gemeldet)
Der Mitarbeiter arbeitet wieder und bekommt Gehalt.
- Wegfall Lohnfortzahlung: 15.02.2025
- Wiederaufnahme Gehalt: 01.03.2026
- Störfallmeldung eingereicht: 02.03.2026
- Letzter möglicher Meldetag (4 Wo.): 30.03.2026
- Ergebnis: Die Raten für die Ausfallzeit werden erstattet, da der Fall innerhalb der 4-Wochen-Frist nach Rückkehr gemeldet wurde.
❌ Beispiel 3: Erstattung abgelehnt (Langzeitausfall zu spät gemeldet) Der Ausfall wurde leider zu spät gemeldet.
- Wegfall Lohnfortzahlung: 11.02.2025
- Letzter möglicher Meldetag (12 Mon.): 11.02.2026
- Störfallmeldung eingereicht: 15.03.2026
- Ergebnis: Abgelehnt. Bei langfristigen Ausfällen muss die Meldung spätestens 12 Monate nach dem ersten Tag ohne Gehalt vorliegen. Diese Frist wurde überschritten.
❌ Beispiel 4: Erstattung abgelehnt (Rückkehr zu spät gemeldet)
Der Mitarbeiter arbeitet wieder, aber die Meldung kam zu spät.
- Wegfall Lohnfortzahlung: 08.04.2025
- Wiederaufnahme Gehalt: 25.10.2025
- Letzter möglicher Meldetag (4 Wo.): 22.11.2025
- Störfallmeldung eingereicht: 02.01.2026
- Ergebnis: Abgelehnt. Nach Rückkehr haben Sie genau 4 Wochen Zeit zur Meldung. Diese Frist wurde verpasst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann soll die Meldung idealerweise erfolgen?
Sie können den Ratenschutz gerne sofort nach Wegfall der Lohnfortzahlung bequem über das Portal melden. Sie müssen nicht auf die Rückkehr des Mitarbeitenden warten.
Werden Mutterschutz und Elternzeit zusammen erstattet oder benötigt es eigene Meldungen?
Mutterschutz und Elternzeit werden grundsätzlich zusammen erstattet. Sie können den Arbeitgeber-Ratenschutz daher direkt nach Eintritt des Mutterschutzes gebündelt bei uns melden.
Wie gehe ich vor, wenn ich neben dem Ratenschutz auch eine "Vorzeitige Beendigung" melden möchte?
Wenn Sie für einen Vertrag sowohl den Arbeitgeber-Ratenschutz als auch eine vorzeitige Beendigung einreichen möchten, muss die vorzeitige Beendigung zwingend zuerst bei uns eingehen. Nur wenn diese Beendigung im System erfasst ist, können wir Sie richtig zu den passenden Fristen des Ratenschutzes beraten.
Gilt der Ratenschutz nach einem Nutzertausch erneut für die volle Erstattungsdauer?
Nein. Der Arbeitgeber-Ratenschutz gilt grundsätzlich pro Leasingvertrag und nicht pro Nutzer. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit einen Nutzertausch durchgeführt haben, entsteht dadurch kein neuer Anspruch auf die volle Erstattungsdauer. Es steht Ihnen für diesen Vertrag in einem erneuten Ausfall-Szenario maximal noch der Zeitraum zur Verfügung, der zuvor noch nicht in Anspruch genommen wurde.
Greift der Ratenschutz auch, wenn der Ausfallgrund schon bei Leasingbeginn bekannt war?
Nein, in diesem Fall greift der Ratenschutz leider nicht. Wenn bereits beim Abschluss des Leasingvertrags absehbar war, dass die Lohnfortzahlung in Kürze wegfallen wird (ein typisches Beispiel hierfür ist eine bereits bestehende Schwangerschaft vor Vertragsunterzeichnung), entfällt der Anspruch auf Erstattung der Leasingraten. Der Ratenschutz sichert Sie ganz gezielt gegen unvorhersehbare Ereignisse ab.