Mit unserem Arbeitgeber-Ratenschutz sind Sie bestens abgesichert – klar, transparent und mit viel Flexibilität. Sie haben die Möglichkeit, bei Unterbrechungen der Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit, Elternzeit, Mutterschutz oder Pflege von Angehörigen, die Leasingraten inklusive Nebenkosten rückwirkend erstattet zu bekommen. Dies bietet Ihnen maximale Flexibilität bei langfristigem Ausfall eines Mitarbeiters.
Wie funktioniert das?
Reichen Sie einfach die entsprechende Meldung des Ausfalls über unser Störfallformular ein, sobald die Lohnfortzahlung wieder aufgenommen wird bzw. nach endgültigem Ausscheiden des Mitarbeitenden oder nach regulärem Leasingende.
Geben Sie dabei an, zu welchem Zeitpunkt der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung gefallen ist und wann diese wieder aufgenommen wurde bzw. wann dieser ausgeschieden ist oder wann der Leasingvorgang endet. Sollte ein Anspruch auf Erstattung gegeben sein, erhalten Sie einen Gutschriftbeleg, und die Zahlung wird auf das uns bekannte Bankkonto angewiesen. Liegt uns keine Information zur Bankverbindung vor, senden wir Ihnen ein Bankbestätigungsformular zu, das ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden muss, um die Erstattung umgehend durchzuführen.
Vorteile auf einen Blick:
- Volle Erstattung für volle Monate: Leasingraten inkl. Nebenkosten werden für volle Kalendermonate vollständig erstattet.
- Komfortable Meldefristen: Sie haben großzügige 4 Wochen, nach Wiederaufnahme der Lohnfortzahlung oder nach dem endgültigen Ausscheiden des Mitarbeiters oder nach regulärem Leasingende, Zeit für die Meldung, – ganz unkompliziert. Profitieren Sie von einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten für die Einreichung der Meldung nach Wegfall der Lohnfortzahlung.
- Sichere und einfache Abwicklung: Die Prüfung und Erstattung erfolgt im Anschluss und garantiert eine verlässliche Bearbeitung ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
Erweiterte Leistungen – noch mehr Sicherheit für Sie:
- Seit 01.03.2022 greift unser Ratenschutz bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit. Bei Elternzeit beträgt die maximale Erstattung 2 Monate.
- Seit 01.02.2023 profitieren Sie zusätzlich von erweitertem Schutz bei einer hundertprozentigen Freistellung zur Pflege von Angehörigen oder während des Mutterschutzes sowie bis zu 12 Monate Elternzeit.
Alternative Lösungen bei dauerhaftem Ausscheiden eines Mitarbeiters:
Falls der Mitarbeiter dauerhaft ausfällt, etwa bei Erwerbsunfähigkeit/ Langzeitkrankheit oder Kündigung steht der kostenlose "Nutzerwechsel" als mögliche Alternative zur Verfügung.
Weitere mögliche Alternativen finden Sie hier.
Details zu den Bedingungen des Ratenschutzes und die jeweilige Laufzeit haben wir ergänzend in folgender Abbildung für Sie zusammengefasst:

Störfallmeldungen:
Diese können über unser Echtzeit-Portal erfolgen. Weitere Details finden Sie hier. Wenn Sie keinen Zugang haben, nutzen Sie bitte unser Störfallformular.
Mit diesen Vorteilen können Sie als Arbeitgeber gelassen bleiben – wir kümmern uns um den Rest. Ihr Mehrwert mit unserem Arbeitgeber-Ratenschutz: Flexibilität und finanzielle Entlastung bei temporären Personalausfällen!
Hinweis:
Die Meldung eines Störfalls und der gewünschten Lösungsoption kann nur durch den Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigter) erfolgen. Arbeitnehmer wenden sich bezüglich eines Störfalls daher bitte an den BusinessBike-Verantwortlichen Ihres Unternehmens.