Sie sind mit Ihrem Bike unterwegs und Ihre Tour findet aufgrund einer Panne oder eines Unfalls ein abruptes Ende? Genau in solchen Fällen bietet unsere Mobilitätsgarantie umfassenden Schutz und Unterstützung bei möglichem Mobilitätsverlust während der Leasingdauer.
Egal ob durch eine Panne, einen Unfall oder Diebstahl – die Garantie sorgt dafür, dass Sie weiterhin mobil bleiben können. Im Schadensfall stehen Ihnen Leistungen wie ein 24-Stunden-Pick-up-Service, mobile Pannenhilfe und die Bereitstellung eines Ersatzfahrrads zur Verfügung. Zudem können Sie bei Bedarf ein Mobilitätsbudget nutzen oder Übernachtungskosten geltend machen.
Die Mobilitätsgarantie ist innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie den angrenzenden Mittelmeerstaaten gültig.
Inhaltsverzeichnis:
- Welche Gefahren und Leistungen sind von der Mobilitätsgarantie abgedeckt und welche nicht?
- Wer kann die Mobilitätsgarantie nutzen?
- Wo und wann gilt die Mobilitätsgarantie?
- Gibt es Deckungsbeschränkungen der Mobilitätsgarantie?
1. Welche Gefahren und Leistungen sind von der Mobilitätsgarantie abgedeckt und welche nicht?
Was ist versichert?
Versicherte Gefahren:
Verlust der Mobilität durch:
- Diebstahl (Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl) des versicherten BusinessBikes
- Unfallschäden
- Fall-, Sturz- und Pannenschäden
- Defekt oder Ausfall*
*Hinweis: Ein nicht hinreichend geladener Akku berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie.
Versicherte Leistungen:
Folgende Leistungen können im Rahmen der Mobilitätsgarantie in Anspruch genommen werden:
- 24-Stunden-Hotline
- Pick-up-Service inkl. Begleitperson und Gepäck
- Mobile Pannenhilfe
- Weiter- und Rückfahrt
- Vorübergehende Zurverfürgungstellung eines Ersatzfahrrads
Was ist nicht versichert?
Keine Fälle der Mobilitätsgarantie sind:
- schlechtes Wetter
- Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
- Ein nicht hinreichend geladener Akku
- Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondition des Fahrers
- Absichtliche Verursachung des Schadens durch den Nutzer
- Schäden, die bereits vor Fahrtantritt vorhanden waren
- Fahrten zu Fachhändlern für normale Reparaturen und Wartungen
Für alle Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung ab 01. Mai 2024 gilt zusätzlich:
Klimaneutrale Mobilitätsgarantie (Mobilitätsbudget)
Sofern ein versicherter Schadenfall mit Ausfall des Bikes gemeldet und weder ein Ersatzrad noch ein Weiter- oder Rücktransport in Anspruch genommen wird, so wird während der Dauer des Ausfalls ein Mobilitätsbudget in Höhe von 50 € pro Monat (maximal 350 € pro Schadenfall) für Fahrten mit ÖPNV, Taxi etc. zur freien Verfügung gestellt.
Übernachtungskosten
Ist der Schadenort mehr als 10 km vom Wohnort entfernt, so wird auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel reserviert. Übernommen werden die Übernachtungskosten (maximal 80 € pro Nacht) für bis zu 5 Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad instandgesetzt ist. Wird ein Weiter- bzw. Rücktransport in Anspruch genommen, so ist die Übernahme der Übernachtungskosten auf eine Nacht beschränkt.
2. Wer kann die Mobilitätsgarantie nutzen?
Die Mobilitätsgarantie gilt für das jeweilige im Leasingvertrag genannte BusinessBike (Fahrrad oder Pedelec inklusive der leasingfähigen Zubehörteile und den zugelassenen Fahrradschlössern). Sie kann durch den jeweiligen Nutzer des Bikes inklusive Begleitperson in Anspruch genommen werden - sowohl bei dienstlichen als auch bei privaten Fahrten.
3. Wo und wann gilt die Mobilitätsgarantie?
Die Mobilitätsgarantie gilt rund um die Uhr innerhalb des geografischen Europas und in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (mit Ausnahme von Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (außer den Gebieten in Übersee), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (ausgeschlossen Madeira und die Azoren), Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (ausgeschlossen Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla), Tschechien, Türkei (ausgeschlossen der nicht europäische Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Republik Zypern
4. Gibt es Deckungsbeschränkungen der Mobilitätsgarantie?
Aus den Versicherungsbedingungen können sich in bestimmten Fällen Deckungsbeschränkungen ergeben. Bitte lesen Sie die in Ihren Vertragsunterlagen bzw. den Produktbedingungen enthaltenen Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Im Folgenden erklären wir Ihnen einige wichtige Deckungsbeschränkungen:
Pick-up-Service:
- Bei selbst organisierten Transporten bis 150 € (brutto)
- Für den separaten Transport von Gepäck bis 200 € (brutto)
Mobile Pannenhilfe:
- Kosten für Ersatzteile werden nicht übernommen (diese sind möglicherweise von der Vollkaskoversicherung abgedeckt)
- Bei selbst organisierter Hilfeleistung bis 50 € (brutto)
Weiter- oder Rückfahrt:
- Weiter- oder Rückfahrt bis 500 € (brutto)
- Die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort
- Die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz
-
Die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite BusinessBike abgeholt werden soll
Ersatzrad
- Ausschließlich in Verbindung mit dem akut in Anspruch genommenen Pick-Up-Service
- Nach Absprache zwischen Nutzer und Versicherer, sowie Genehmigung durch den Versicherer
- Längstens sieben Tage und 50 € (brutto) je Tag
Wichtig: Grundvoraussetzung für den Anspruch auf ein Ersatzrad ist eine akute Panne sowie die zeitgleiche Inanspruchnahme unseres Pick-Up-Services am Pannenort.
Hinweis zu unseren Produktbedingungen:
Ausführliche Details und vertragliche Grundlagen finden Sie in unseren Produktbedingungen. Diese stehen Ihnen hier als Direktdownload sowie jederzeit im Info-Center Ihres Portals zur Verfügung.