Keine Sorge, Sie bezahlen definitiv nicht mehr, sondern sparen sogar im Vergleich zum regulären Kauf.
Hintergrund:
Die monatliche Leasingrate wird bei der Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen, also bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen – und Sie zahlen insgesamt weniger Abgaben. Dieser Steuervorteil zeigt sich erst auf Ihrer Gehaltsabrechnung.
Das bedeutet:
Die Leasingrate entspricht nicht dem Betrag, der Sie das Leasing tatsächlich netto kostet ("Nettobelastung"). Ihre reale monatliche Belastung ist aufgrund der steuerlichen Ersparnisse deutlich niedriger.
Deshalb lässt sich das Leasing auch nicht einfach mit dem Direktkauf vergleichen, indem man die Rate mit 36 multipliziert. Für einen aussagekräftigen Vergleich gegenüber dem Direktkauf ist stattdessen die tatsächliche Nettobelastung entscheidend, die sich aus Ihren individuellen Steuervorteilen ergibt.
Rechenbeispiel*:
Der UVP des geleasten Bikes beläuft sich auf 2.500 Euro. Die Leasingrate beträgt beispielsweise 71,43 Euro + 7,50 Euro Versicherung + 5,00 Euro Servicebudget. Der Bruttolohn wird folglich um einen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von 83,93 Euro gemindert. Im Gegenzug wird aufgrund des privaten Nutzungsanteils ein “geldwerter Vorteil“ hinzugerechnet, der jedoch deutlich geringer ist (0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung).
Erst jetzt - also auf den geminderten Bruttobetrag - werden Steuern und Sozialabgaben abgeführt. Nach Abzug beträgt die tatsächliche monatliche Nettobelastung für das Leasing-Bike im Beispiel nun noch 48,13 Euro, die wiederum mit 36 (Laufzeit in Monaten) multipliziert werden muss, um die Gesamtnettobelastung zu berechnen.

*Bei der obigen Rechnung handelt es sich um ein fiktives Beispiel, da die individuelle Leasingrate von verschiedenen steuerlichen Faktoren (Steuerklasse, Bundesland, Sozialversicherungsdetails usw.) und den genauen Leasingmodalitäten (Service-Umfang, evtl. Kostenübernahmen oder Bezuschussung durch den Arbeitgeber usw.) beeinflusst wird und somit einzelfallabhängig ist.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Vergleichswert gegenüber dem regulären Kauf ist nicht die Summe der monatlichen (Brutto-)Leasingraten, sondern die Summe der Nettobelastung nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Wie hoch die Ersparnis im Einzelfall ist, hängt wiederum von einer Reihe steuerlicher Faktoren und den genauen Leasingmodalitäten ab. Nutzen Sie daher gern unseren Vorteilsrechner, um die Leasingkosten für Ihr Wunschbike und den Preisvorteil gegenüber dem regulären Kauf zu berechnen.
Hinweis:
BusinessBike ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei Unklarheiten bezüglich der Versteuerung empfehlen wir unseren Kunden und BusinessBike-Nutzern daher, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.