Die im Leasingvertrag genannte monatliche Rate ist die Brutto-Leasingrate. Sie umfasst die Leasinggebühr sowie Nebenkosten für Versicherung und ggf. Service und wird im Rahmen der Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen - also noch vor der Berechnung der darauf zu entrichtenden Steuern und Sozialbeiträge.
Wichtig ist: Diese Rate entspricht nicht der tatsächlichen - deutlich niedrigeren - monatlichen Nettobelastung durch das Leasing für den Arbeitnehmer.
Durch die Verrechnung der Leasingrate ("Umwandlungsrate") im Wege der Gehaltsumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Brutto-Einkommen. Dadurch sinken Steuern und Sozialabgaben, sodass sich die tatsächliche finanzielle Belastung für den Arbeitnehmer deutlich verringert. Die im Vorteilsrechner dargestellte Ersparnis berücksichtigt - in Abhängigkeit von den individuellen Angaben - genau diesen Effekt und zeigt daher die realen Nettokosten bzw. den tatsächlichen Vorteil gegenüber einem Direktkauf.
Die im Vorteilsrechner ermittelte Nettobelastung ist deshalb in der Regel deutlich niedriger als die ausgewiesene Leasingrate im Vertrag.
Eine direkte Ausweisung dieser Nettobelastung im Leasinvertrag ist nicht möglich, da die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben im Rahmen der Gehaltsabrechnung durch den jeweiligen Arbeitgeber erfolgt.