Keine Sorge, Sie bezahlen definitiv nicht mehr, sondern sparen sogar im Vergleich zum regulären Kauf. Denn die Gehaltsumwandlung erfolgt anhand des Bruttogehalts - Ihr Steuervorteil ist in der Umwandlungsrate somit noch nicht berücksichtigt, sondern zeigt sich erst auf Ihrer Gehaltsabrechnung.
Die Leasingrate wird immer durch den Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung vom Bruttogehalt abgezogen. Der Steuervorteil entsteht genau hier: Das zu versteuernde Brutto-Gehalt verringert sich, erst danach werden die Steuern abgezogen.
WICHTIG: Beachten Sie daher beim Vergleich der Kosten von Bike-Leasing mit dem Direktkauf immer die tatsächliche Netto-Belastung!
Wie ermittle ich die monatliche Netto-Belastung?
Über unseren Vorteilsrechner haben Sie die Möglichkeit, die voraussichtliche Netto-Belastung auszurechnen. Die tatsächliche Netto-Belastung hingegen können Sie über die Lohn- & Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers ermitteln.
Beispielrechnung*:
Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des geleasten Bikes beläuft sich auf 2.500 Euro.
Die Leasingrate beträgt beispielsweise 71,43 Euro + 7,50 Euro Versicherung + 5,00 Euro Servicebudget.
Der Bruttolohn wird folglich um einen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von 83,93 Euro gemindert. Im Gegenzug wird aufgrund des privaten Nutzungsanteils ein “geldwerter Vorteil“ hinzugerechnet (0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung).
Erst jetzt - also auf den geminderten Bruttobetrag - werden Steuern und Sozialabgaben abgeführt. Nach Abzug beträgt die tatsächliche monatliche Nettobelastung für das Leasing-Bike im Beispiel nun noch 48,13 Euro, die wiederum mit 36 (Gesamtlaufzeit in Monaten) multipliziert werden muss, um die gesamte Nettobelastung zu berechnen.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei den oben genannten Werten um fiktive Beispielrechnungen handelt. Die tatsächliche Leasingrate sowie Ihre persönliche Ersparnis hängen von verschiedenen individuellen Faktoren ab, wie etwa:
- Steuerlichen Details: Steuerklasse, Bundesland und Sozialversicherungsdaten.
- Leasingmodalitäten: Gewählter Service-Umfang sowie mögliche Zuschüsse oder Kostenübernahmen durch Arbeitgeber.
Zusammenfassend gilt: Der entscheidende Vergleichswert gegenüber einem regulären Kauf ist nicht die Summe der monatlichen Brutto-Leasingraten, sondern die tatsächliche Netto-Belastung nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben.
Um Ihre voraussichtlichen individuellen Kosten und den Preisvorteil für Ihr Wunschbike zu ermitteln, nutzen Sie bitte unseren Vorteilsrechner. Weiterführende Informationen zur Versteuerung von Diensträdern finden Sie hier.
Rechtlicher Hinweis: BusinessBike ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei spezifischen Fragen oder Unklarheiten bezüglich Ihrer persönlichen Versteuerung empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.