Erst mal kurz durchatmen! Dann geht es weiter: Im Falle eines Schadens oder Diebstahl können Nutzer sich ganz einfach an einen beliebigen BusinessBike-Händler wenden, der die Meldung an die Versicherung übernimmt.
Die Schadenmeldung muss bei Schäden, die nicht durch Dritte verursacht wurden, innerhalb von 14 Werktagen erfolgen.
Bei Schäden durch Dritte hat die Schadenmeldung hingegen bereits innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Derartige Haftpflichtfälle müssen zwingend über die BusinessBike Versicherung abgewickelt werden.
Handelt es sich um einen Schaden durch Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus, so ist vor dem Besuch beim Fachhändler eine vorherige Anzeige bei der Polizei erforderlich. Die polizeiliche Anzeige muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen, für die Meldung durch den Fachhändler bleiben insgesamt 14 Werktage Zeit.
Inhaltsverzeichnis:
- Wie und durch wen kann ein Versicherungsfall gemeldet werden?
- Welche Fristen müssen bei der Meldung eines Versicherungsfalls eingehalten werden?
- Welche Unterlagen muss ich als Nutzer bei der Meldung eines Versicherungsfalles bereithalten?
- Muss ich als Nutzer für die Behebung eines Versicherungsschadens beim Fachhändler in Vorleistung gehen?
- Wie geht es nach der Meldung eines Diebstahls oder Totalschadens beim Fachhändler weiter?
1. Wie und durch wen kann ein Versicherungsfall gemeldet werden?
Um einen Versicherungsfall zu melden, wendet sich der Arbeitnehmer bzw. Selbständige ganz unkompliziert an einen BusinessBike-Fachhändler seiner Wahl, der alles Weitere in die Wege leitet.
Der Fachhändler meldet den Schaden bzw. Diebstahl online über das BusinessBike-Portal zwecks Regulierungsentscheidung und Abwicklung direkt an die Versicherung und informiert den Nutzer über die weiteren Schritte.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass im Falle von Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus vor dem Besuch beim Fachhändler zunächst Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist.
2. Welche Fristen müssen bei der Meldung eines Versicherungsfalls eingehalten werden?
Schäden ohne Beteiligung Dritter
Bei Schäden, die nicht durch Dritte verursacht wurden, wie etwa infolge eines Unfalls oder Sturzes, können sich BusinessBiker innerhalb von 14 Tagen unmittelbar an einen von ihnen gewählten BusinessBike-Fachhändler wenden, der die Schadenmeldung über das Portal bei BusinessBike bzw. der Versicherung einreicht sich um die weitere Abwicklung kümmert.
Schäden durch Dritte
Bei Schäden durch Dritte (Haftpflichtfälle) muss die Meldung über den Fachhändler hingegen bereits innerhalb von 5 Werktagen und unter Angabe des Unfallhergangs, Unfallverursachers sowie dessen Versicherung zu erfolgen.
Sonderfall: Schäden durch Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus
Ist ein Schaden auf Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismuss zurückzuführen, so muss dieser innerhalb von 5 Werktagen ab Kenntnisnahme zunächst bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Die anschließende Versicherungsmeldung inkl. der Übermittlung der polizeilichen Unterlagen über den Fachhändler hat innerhalb von ingesamt 14 Tagen zu erfolgen.
Hinweis:
Steht der Leasingvertrag kurz vor dem regulären Ende, so achten Sie zusätzlich zu den obigen Fristen bitte darauf, dass die Meldung über den Fachhändler unbedingt noch vor dem Ablauf der Leasinglaufzeit erfolgt.
3. Welche Unterlagen muss ich als Nutzer bei der Meldung eines Versicherungsfalles bereithalten?
Für eine Schadenmeldung beim Fachhändler halte Sie bitte immer Ihre BusinessBike Card bereit.
Bei Haftpflichtschäden durch Dritte teilen Sie dem Fachhändler zudem bitte die Kontakt- und Versicherungsdaten des Verursachers mit.
Im Falle von Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus benötigt der Fachhändler von Ihnen wiederum die polizeilichen Unterlagen der Anzeige.
Sollten Sie ein gebrauchtes Fahrradschloss verwenden, also ein Schloss, welches nicht in den Leasingvertrag für Ihr Bike mit aufgenommen wurde, so wird im Falle eines Diebstahls außerdem eine Kopie der Rechnung des Schlosses benötigt.
4. Muss ich als Nutzer für die Behebung eines Versicherungsschadens beim Fachhändler in Vorleistung gehen?
BusinessBike-Fachhändler rechnen die entsprechenden Kosten ohne benötigte Vorleistung des Nutzer direkt mit der Versicherung ab.
Sie sind gerade im Ausland unterwegs und können sich daher nicht an einen Fachhandelspartner von BusinessBike wenden? Kein Problem! Im Falle eines Auslandsschadens gehen Sie beim Händler vor Ort in Vorleistung, heben die Belege auf und senden uns diese zu Hause bequem an die schaden@businessbike.de.
Hinweis:
Zusätzliche Leistungen, die über die Versicherung nicht abgedeckt sind, sind direkt zwischen dem BusinessBike-Fachhändler und dem Nutzer zu vereinbaren. Diese zusätzlichen Kosten sind vom Nutzer selbst zu tragen und direkt dem BusinessBike-Fachhändler zu bezahlen.
5. Wie geht es nach der Meldung eines Diebstahls oder Totalschadens beim Fachhändler weiter?
Im Anschluss an die Meldung eines Diebstahls oder Totalschadens durch den Fachhändler über das Portal leitet die Versicherung die Prüfung des eingereichten Schadens in die Wege und geht in die Kommunikation mit dem Fachhändler, um alle benötigten Unterlagen anzufordern, die der Fachhändler daraufhin beim Nutzer einholt.
Nach Abschluss der Prüfung wird die Regulierungsentscheidung per E-Mail an den Fachhändler übermittelt - ggf. inkl. Anforderung der Rechnung für das Ersatzrad.
Die Mitteilung einer positiven Regulierungsentscheidung berechtigt den Fachhändler zur Herausgabe eines Ersatzrades zum mitgeteilten Freigabebetrag, den die ENRA im Anschluss direkt an den Fachhändler auszahlt.
Sobald die Freigabe erteilt wurde, nimmt der Fachhändler Kontakt mit dem Nutzer auf, um einen Termin für die Auswahl (sofern noch nicht erfolgt) und Übergabe des neuen BusinessBikes zu vereinbaren.
Wichtig:
Das Ersatzrad wird in den bestehenden Leasingvertrag eingesetzt. Durch den Fachhändler sollte daher keine neue Angebotserfassung für ein neues Leasing erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für neu eingereichte Angebote Leasingkosten und Gebühren anfallen. Sofern versehentlich ein neuer Leasingvorgang in die Wege geleitet wird, muss dieser kostenpflichtig rückabgewickelt werden.
Details zur Rückabwicklung aufgrund einer fehlerhaften Diebstahl-Abwicklung haben wir hier für unsere Fachhandelspartner zusammengefasst.
Alle Details zur Vollkasko-Versicherung und deren Konditionen finden Sie in unseren Produktbedingungen, die Sie sowohl hier als auch im Info-Center des Portals downloaden können. Infos zum Versicherungsumfang haben wir zudem auch hier für Sie zusammengefasst.