Was ist beim Schloss zu beachten?
- Mindest-UVP: Das verwendete Fahrradschloss muss eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von mindestens 49,00 € (brutto) aufweisen.
- Kombination bei Rahmenschlössern: Bereits vorhandene Rahmenschlösser sind nur in Kombination mit einem zusätzlichen (Einsteck-)Kettenschloss als Diebstahlsicherung zugelassen. In einem solchen Fall wird das Rahmenschloss pauschal mit 25 Euro (brutto) bewertet. Somit muss das Einsteck-Kettenschloss eine Mindest-UVP von 24 Euro (brutto) aufweisen.
- Gebrauchte Schlösser: Bei Verwendung eines gebrauchten Fahrradschlosses, das bei der Auswahl des Leasing-Bikes nicht als leasingfähiges Zubehör mit in den Leasingvertrag aufgenommen wurde, darf dieses gemäß Kaufbeleg nicht älter als zwei Jahre zum Stichtag der Übernahme sein.
- Sonderregelung für Movelo (LikedBikes): Beim Leasing eines Refurbished-Bikes über den Anbieter Movelo / LikedBikes ist es in jedem Fall zwingend notwendig, ein neues Fahrradschloss direkt mit in das Leasing aufzunehmen. Eine Bestellung ohne Schloss ist bei diesem Anbieter nicht möglich.
Weitere Vorgaben bezüglich des Herstellers, der Marke oder des Fahrradschlosstyps bestehen jedoch nicht.
Wie muss das BusinessBike gesichert werden?
Abstellen des BusinessBikes außerhalb von privaten Räumen
Zum Schutz gegen Diebstahl ist der Rahmen des BusinessBikes immer mit einem zugelassenen Fahrradschloss an einem festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Baum) anzuschließen. Gegen Diebstahl versichert sind ausschließlich die Zubehörteile, die fest mit dem BusinessBike verschraubt sind.
Unterbringung des BusinessBikes innerhalb von privaten Räumen
Für alle Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung bis 30. April 2024 gilt:
Ein einfaches Sichern ("in sich") durch die Verwendung eines Sicherheitsschlosses genügt bei der Unterbringung des versicherten Bikes in einem verschlossenen Raum, zu dem nur der Versicherungsnehmer (Nutzer) oder von ihm bevollmächtigte Personen Zutritt haben. Ein Raum gilt dann als verschließbar, wenn er vier Wände, eine Decke und eine abschließbare Tür hat. So gelten z. B. Innenhöfe, Gärten mit Umzäunungen inkl. abschließbarem Tor oder Tiefgaragen nicht als verschlossener Raum.
Ist ein Raum nicht verschließbar oder haben mehr Personen Zutritt als der Versicherungsnehmer bzw. bevollmächtigte Personen, so ist das versicherte Rad zusätzlich wegnahmesicher an einen festen Gegenstand anzuschließen.
Update für alle Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung ab 01. Mai 2024:
Bei der Unterbringung des versicherten Bikes in einem abgeschlossenen Raum, der ausschließlich von dem berechtigten Nutzer und bevollmächtigten Mitnutzern (Ehegatten, Lebensgefährten, in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige) mit einem Schlüssel, einem Zahlenschloss oder einem elektronischen Schloss gesichert und geöffnet werden kann, entfällt die Notwendigkeit des zusätzlichen Abschließens.
Ist ein Raum nicht verschließbar oder haben mehr Personen Zutritt als der Versicherungsnehmer bzw. bevollmächtigte Personen, so ist das versicherte Rad zusätzlich wegnahmesicher an einen festen Gegenstand anzuschließen.