Rundum sicher: Die Vollkasko-Versicherung deckt im Grunde alles ab, was bei einem normalen Gebrauch des Fahrrads passieren kann - egal ob Sturz, (Unfall-)Schaden oder Diebstahl – sogar Schäden am Akku. Bei BusinessBike ist alles drin - ohne Zeitwertabzug, ohne Selbstbeteiligung und ohne Bagatellschadensgrenze, dafür aber mit Neuradabdeckung im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens.
Die Versicherung gilt für jedes BusinessBike, und das 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, weltweit - sowohl für dienstliche als auch private Fahrten - und das für die gesamte Laufzeit. Versichert ist das jeweilige im Leasingvertrag genannte BusinessBike (Fahrrad oder Pedelec inklusive der leasingfähigen Zubehörteile und der zugelassenen Fahrradschlösser) bis zum jeweiligen Bruttoanschaffungswert.
Inhaltsverzeichnis:
- Warum wird für das Leasing-Bike eine eigene Versicherung benötigt?
- Was ist versichert? Und was nicht?
- Sind neben dem Nutzer auch weitere Fahrer versichert?
- Darf ich nachträgliche Umbauten an meinem BusinessBike vornehmen?
- Wie hoch ist die monatliche Versicherungsprämie? Wer trägt die Kosten?
1. Warum wird für das Leasing-Bike eine eigene Versicherung benötigt?
Safety first - das gilt auch für die Versicherung eines BusinessBikes! Formell gesehen steht ein Leasing-Bike während Leasinglaufzeit im Eigentum der Leasinggesellschaft. Als Leasingnehmer muss der Arbeitgeber bzw. Selbständige daher eine entsprechende Versicherung für das geleaste Rad nachweisen. Die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers als Nutzer des Bikes deckt wiederum nur privates Eigentum ab, nicht jedoch das Leasing-Bike, das ihm durch den Arbeitgeber zur Nutzung überlassen wird.
Zum Glück haben wir an alles gedacht! Unsere zu jedem BusinessBike gehörige Versicherung bietet umfassenden Vollkasko-Schutz bei Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl bzw. Raub oder Vandalismus und greift auch bei Schäden, die durch private Versicherungsverträge nicht oder nicht vollständig abgedeckt sind.
2. Was ist versichert? Und was nicht?
Was ist versichert?
Versicherte Gefahren:
- Diebstahl (Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl)
- Teilediebstahl
- Totalschaden
- Vandalismus
- Unfallschäden
- Fall-, Sturz- und Pannenschäden
- Eigenverschulden
- Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
- Elementarschäden
- Akkudefekt
- Elektronikschäden
- Kurzschluss
- Induktion
- Überspannung
Versicherte Kosten:
- Neuraddeckung bei Diebstahl und Totalschaden
- Kostenübernahme von Arbeitslohn und gleichwertigen Ersatzteilen
Höchstentschädigung pro Schadenfall:
- Bruttoanschaffungswert
- Ohne Zeitwertabzug
- Keine Selbstbeteiligung
- Keine Bagatellschadengrenze bei Schäden ohne / mit nur geringer Wertminderung
Leihrad:
Die Übernahme der Kosten für ein Leihrad ist ausschließlich unter folgenden Bedingungen möglich:
- Nur in Verbindung mit dem in Anspruch genommenen Pick-Up-Service (Pannenhilfe) der Mobilitätsgarantie
- Nur nach Absprache zwischen Nutzer und Versicherer und dessen Genehmigung
- Sofern der Fachhändler Leihräder anbietet
- Übernahme für max. 7 Tage und 50 €/Tag
Hinweis:
Zum Schutz gegen Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl muss das BusinessBike korrekt untergebracht bzw. angeschlossen und mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
Was ist nicht versichert?
NICHT versicherte Gefahren:
- Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übernahme (Leasingbeginn) vorliegen
- Terror oder Kriegsereignisse, innere Unruhen
- Schäden, die nicht die Funktion des BusinessBikes beeinträchtigen
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Schäden, die unter die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Verkäufers fallen
- Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit entstehen
- Schäden, die der Nutzer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten
- Verschleißteile, die während der Lebensdauer des BusinessBikes erfahrungsgemäß mehrfach
ausgewechselt werden müssen, sowie Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel sowie Werkzeuge aller Art - Schäden an nicht leasingfähigen Zubehörteilen und nicht zugelassenen Fahrradschlössern
- Nachträgliche Veränderungen, Umbauten oder angebaute Teile
- Schäden infolge von Manipulationen des Antriebs
- Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des BusinessBikes
3. Sind neben dem Nutzer auch weitere Fahrer versichert?
Seien Sie unbesorgt! Ganz gleich, wer Ihr BusinessBike fährt, die Vollkasko-Versicherung gilt - sowohl auf dienstlichen als auch auf privaten Fahrten.
Limitierungen im Hinblick auf die Nutzung durch Dritte können jedoch wiederum durch den Arbeitgeber in den Überlassungsbedingungen definiert werden. Entscheidet dieser sich beispielsweise für unsere Standard-Überlassungsbedingungen, so ist die zulässige Nutzung auf den Arbeitnehmer (offizielle Nutzer), deren Ehepartner bzw. Lebensgefährten und in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige beschränkt.
4. Darf ich nachträgliche Umbauten an meinem BusinessBike vornehmen?
Nein, es dürfen nachträglich keine Umbauten am BusinessBike durchgeführt werden. Umbauten sind im Schaden- oder Diebstahlfall nicht versichert.
Der gewöhnliche Austausch von Kleinteilen und Accessoires (z.B. Sattel, Lenkergriffe, Pedale, Klingel, Rückspiegel, Tacho usw.) ist wiederum zulässig, Zubehörteile als solche sind jedoch nur dann versichert, wenn diese zu Beginn des Leasings als leasingfähiges Zubehör in den Leasingvertrag und somit auch in die Versicherung mit aufgenommen wurden.
5. Wie hoch ist die monatliche Versicherungsprämie? Wer trägt die Kosten?
Die monatliche Prämie für die Vollkasko-Versicherung (inkl. VSt). beträgt 0,30 % des Brutto-Anschaffungswerts (Bruttokaufpreis)* des jeweiligen BusinessBikes, wobei folgende Mindestprämien gelten:
- Mindestprämie für Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung bis 30. April 2024: 6,50 €
- Mindestprämie für Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung ab 01. Mail 2024: 2,38 €
Die Höhe der Prämie ist für die gesamte Laufzeit garantiert.
Die Kostenverteilung (Kostenübernahme wahlweise durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) der monatlichen Beiträge für die Versicherung legt wiederum der Arbeitgeber im Rahmen der Leasing-Konfiguration fest.
Trägt der Arbeitnehmer die Kosten für die Versicherung, so ist die entsprechende Prämie in der monatlichen Leasingrate (Umwandlungsrate) enthalten und wird über die Gehaltsumwandlung mit dem Bruttogehalt verrechnet. Somit profitieren Nutzer auch in Bezug auf den Versicherungsbeitrag von steuerlichen Vorteilen!
Sie wollen es genau wissen? Kein Problem! Nutzen Sie für die Berechnung Ihrer persönlichen Ersparnis ganz einfach unseren Vorteilsrechner.
Good to know:
Alle Details zur Vollkasko-Versicherung und deren Konditionen finden Sie in unseren Produktbedingungen, die Sie sowohl hier als auch im Info-Center des Portals downloaden können. Wichtige Hinweise zur richtigen Vorgehensweise im Schadens- oder Diebstahlfall haben wir wiederum hier für Sie zusammengefasst.