Der Rahmenvertrag darf von allen Personen unterzeichnet werden, deren Zeichnungsberechtigung aus öffentlichen Registern hervorgeht. Dies können z.B. gesetzliche Vertreter wie Geschäftsführer oder Prokuristen sein.
Wer den Vertrag rechtskräftig unterzeichnen darf, teilen wir Ihnen im Zuge der Prüfung des Rahmenvertrages mit. Diese Benachrichtigung erhalten Sie automatisch über das Portal. Bitte beachten Sie in diesem Fall, über welche Zeichnungsvollmacht Sie verfügen. Sollten Sie alleinig zeichnungsberechtigt sein, reicht Ihre Unterschrift aus. Sofern Sie gemeinschaftlich zeichnungsberechtigt sind, wird die Unterschrift von weiteren berechtigten Personen benötigt.
Sollte ein gewünschter Zeichner nicht aufgeführt sein, dann teilen Sie uns dies bitte über das Kontaktformular mit.
Good to know: Wie prüft BusinessBike die Zeichnungsberechtigung?
Die Information darüber, wer zur Zeichnung des Vertrages berechtigt ist, beziehen wir von unserem Leasingpartner PEAC Germany (Leasingbank). Dies erfolgt auf Basis der Unternehmensdaten, die bei der Creditreform hinterlegt sind.