Während der Leasinglaufzeit kann es zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, die den regulären Verlauf, also die reibungslose Fortführung des Leasingvertrags „stören“. Beispiele hierfür sind der längerfristige Ausfall eines Mitarbeiters oder dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis:
Mögliche "Störfälle" des Leasingvertrags
Als Störfälle werden alle Ereignisse bezeichnet, die mit einer Änderung bzgl. des Arbeitsverhältnisses einhergehen, darunter
- Kündigung
- Arbeitsunfähigkeit
- Unterbrechung der Lohnfortzahlung bei Langzeiterkrankung
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Freistellung zur Pflege von Angehörigen
- Rente
- Verbeamtung
- Tod
Doch ganz gleich, was auch kommen mag: Unser Störfallmanagement hält für jedes Szenario die passende Lösung bereit, um allen Beteiligten unnötigen Ärger zu ersparen.
Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Beendigung des Vertrags nur in Ausnahmefällen aus “wirtschaftlich wichtigem Grund” möglich ist. Ob ein solcher Grund vorliegt, kann nach Einreichung einer Störfallmeldung geprüft werden, beispielsweise bei Austritt eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen, Elternzeit oder Langzeiterkrankung. Eine frühzeitige Beendigung ist aber zum Glück längst nicht die einzige Option. In vielen Fällen empfiehlt sich stattdessen die Inanspruchnahme des Arbeitgeberratenschutzes.
Einreichung einer Störfallmeldung
Störfallmeldung im Portal
Sie verfügen über einen Account zu unserem BusinessBike Echtzeit-Portal? Bitte reichen Sie Störfallmeldungen ausschließlich über das Portal ein. Wie Sie die Meldung mit nur wenigen Klicks im Portal vornehmen können, erfahren Sie hier.
Störfallmeldung per Formular
Kunden ohne Zugang zum BusinessBike Echtzeit-Portal haben stattdessen die Möglichkeit, Störfallmeldungen mit Hilfe unseres Kontaktformulars für Kunden & Partner einzureichen. Achten Sie bitte darauf, folgende Auswahl im Formular vorzunehmen:
Schildern Sie uns den Fall dabei im Feld „Wirtschaftliche Begründung“ und teilen sie uns im Feld „Lösung für Störfallmanagement“ auch gleich die gewünschte Lösungsoption mit.
Wichtig:
Die Meldung eines Störfalls und der gewünschten Lösungsoption kann nur durch den Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigter) erfolgen. Arbeitnehmer wenden sich bezüglich eines Störfalls daher bitte an den BusinessBike-Verantwortlichen ihres Unternehmens.