Was bedeutet die Pauschalbesteuerung beim Kauf des Bikes? Wer trägt die Kosten?
Das Wichtigste zuerst: Die Steuerlast für den geldwerten Vorteil im Falle einer Übernahme des Rades am Leasingende übernimmt BusinessBike! Der Nutzer zahlt somit nur den Übernahmepreis und hat darüber hinaus keine weiteren Kosten. Gleichzeitig bleibt dem Unternehmen administrativer Aufwand erspart.
Hintergrund: Wird ein Leasing-Rad am Ende der Laufzeit übernommen, so entsteht dem Käufer aufgrund der Differenz zwischen dem “ortsüblichen Endpreis” (Restwert) und dem günstigeren Übernahmepreis ein versteuerungspflichtiger geldwerter Vorteil.
Da für Fahrräder keine Schwacke-Liste existiert und die Feststellung des tatsächlichen individuellen Restwertes des jeweiligen Rades mit erheblichem Aufwand verbunden wäre, wird dieser seitens der Finanzbehörden stattdessen “pauschal” veranschlagt - mit 40 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) einschließlich Umsatzsteuer. Zieht man von der entsprechenden Summe nun den Übernahmepreis für das Rad ab, so ergibt sich die zu versteuernde Bemessungsgrundlage.
Erhalte ich nach dem Kauf einen Nachweis über die Pauschalbesteuerung?
Selbstverständlich erhalten Sie im Falle eines Kaufs im Anschluss einen Nachweis über die Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils! Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer erhalten diesen Nachweis automatisch, etwa 10 Wochen nach Leasingende von BusinessBike per E-Mail.
Alle Details zur Pauschalbesteuerung sowie eine Beispielrechnung finden Sie hier.