Sie haben ein Kaufangebot erhalten und dieses angenommen? Dann können Sie ihr BusinessBike natürlich weiterhin nutzen. Sofern Sie das Rad zurückgeben möchten, ist eine Nutzung nach Leasingende nicht mehr zulässig. Um einen reibungslosen Ablauf der Rückgabe zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende verbindliche Richtlinien für den Zeitraum zwischen Leasingende und Abholung durch den Dienstleister:
Nutzungsstopp: Mit dem offiziellen Ende des Leasingvertrags endet auch die Nutzungsüberlassung. Ab diesem Zeitpunkt ist eine weitere Nutzung daher nicht mehr gestattet.
Versicherungsschutz: Auch der Versicherungsschutz über die ENRA erlischt mit Vertragsende. Ihr BusinessBike ist daher bei Schäden oder Verlust nach Laufzeitende nicht mehr versichert.
Sichere Verwahrung: Das Rad ist weiterhin mit einem hochwertigen Schloss (mind. UVP von 49 € brutto) an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zudem sind Sie verpflichtet, das Bike auch vor Beschädigungen zu schützen. Wir empfehlen daher, das Bike bis zur Abholung in einem abgeschlossenen Raum unterzubringen.
Abholung & Terminfestlegung: Die Terminvereinbarung sowie die Abholung bei Ihrer privaten Adresse erfolgt ausschließlich durch einen externen Dienstleister. Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Abholtermin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die Kontaktaufnahme erst nach dem Leasingende erfolgt.
Hinweis: Wir haben keinen Einblick in die Terminplanung des Dienstleisters und können die Abholzeiten nicht beeinflussen. Je nach Auftragslage kann die Kontaktaufnahme und Terminvergabe einige Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte informieren Sie uns zeitnah über eventuelle Änderungen Ihrer Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail-Adresse, Rufnummer) und halten Sie das Fahrrad sowie sämtliches Zubehör (Schlüssel, Ladegerät etc.) zum vereinbarten Termin gemäß den Informationen unseres Abholdienstleisters zur Abholung bereit.