Ja, Dienstrad und Firmenwagen sind kombinierbar. Schließlich steht es Arbeitgebern völlig frei, welche Benefits sie ihren Mitarbeitern anbieten.
Good to know:
In bestimmten Konstellationen ergibt sogar ein zusätzlicher Vorteil für BusinessBiker. Gemäß einer Rechtsprechung des Bundesfinanzministeriums aus 2018 können Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode versteuert werden. Da beim Fahrrad - anders als beim KFZ - die Anfahrtskilometer in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils bereits enthalten sind, reduziert sich unter Umständen der für das Auto zu versteuernde Betrag.
Details zur Versteuerung von Leasing-Bikes finden Sie hier.
Hinweis:
BusinessBike ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei Unklarheiten bezüglich der Versteuerung empfehlen wir unseren Kunden und BusinessBike-Nutzern daher, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.