Ja, es gibt keine gesetzliche Regelung, die das verbietet. Arbeitgeber entscheiden selbst, welche Benefits sie ihren Mitarbeitern anbieten.
Lohnt sich die Kombination finanziell?
Absolut: Das Steuerrecht bietet Ihnen hier eine sehr attraktive Möglichkeit. Wenn Sie für den Arbeitsweg zwischen Auto und Fahrrad wechseln, können Sie Ihren Dienstwagen beim Finanzamt über die sogenannte „individuelle Methode“ besteuern lassen.
- Beim Dienstwagen kostet jeder Kilometer zum Arbeitsplatz extra Steuern.
- Beim Dienstrad sind die Fahrten zur Arbeit steuerlich bereits komplett pauschal abgedeckt.
- Der Effekt: Kommt es vor, dass Sie an vielen Tagen das Rad statt des Autos nutzen, reduziert sich unter Umständen der Betrag, den Sie für Ihren Dienstwagen versteuern müssen.
Weitere Details zur Versteuerung von Leasing-Bikes finden Sie hier.
Hinweis: BusinessBike ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei Unklarheiten bezüglich der Versteuerung empfehlen wir unseren Kunden und BusinessBike-Nutzern daher, einen Steuerberater zu kontaktieren.