BusinessBike bietet Leasingverträge auf einer sogenannten Teilamortisationsbasis mit Andienungsrecht und einer Laufzeit von 36 Monaten an. Das bedeutet konkret:
Bei diesen Leasingverträgen sind Fahrräder oder E-Bikes nach Ablauf der Leasingzeit noch nicht komplett abbezahlt, da die monatlichen Raten nur einen Teil der Kosten abdecken.
Da die Leasingbank während der Vertragslaufzeit also nur einen Teil der Kosten für das Fahrrad bekommt, wird das Andienungsrecht vereinbart. Dieses verpflichtet den Leasingnehmer (Arbeitgeber) zum Kauf des Fahrrads. Das bedeutet, die Leasingbank kann dem Leasingnehmer (Arbeitgeber) nach Vertragsende den Restwert des Fahrrads in Rechnung stellen, unabhängig davon, wie viel das Fahrrad dann wert ist.
Keine Sorge - Jetzt kommen wir ins Spiel! BusinessBike befreit den Leasingnehmer (Arbeitgeber) von dieser Verpflichtung, indem wir die Andienung übernehmen. Der Arbeitgeber muss somit die innerhalb seines Unternehmens geleasten Räder nach Vertragsende nicht übernehmen.
Dies erklärt auch, warum ggf. Kaufangebote durch BusinessBike gegenüber dem Arbeitnehmer als Nutzer unterbreitet werden, obwohl zuvor der Arbeitgeber Leasingnehmer und somit Vertragspartner des Leasinggebers war.