Bei allen Einzelleasingverträgen (Einzelabrufen) mit Angebotserstellung durch den Fachhändler vor dem 01. September 2022 hatten Arbeitgeber bei der Konfiguration des Leasings für Ihre Mitarbeiter im Hinblick auf ergänzende Service-Leistungen (Prüfungs- und Wartungsarbeiten bzw. Verschleißreparaturen) noch die Wahl zwischen den Service-Paketen S, M, und L. Gleiches galt natürlich auch für Selbständige.
Um BusinessBikern im Hinblick auf die nachhaltige Funktionstüchtigkeit, Betriebs- und Verkehrssicherheit ihrer Leasing-Bikes noch mehr Leistung, Flexibilität und eine unkomplizierte Abwicklung bieten zu können, haben wir die damaligen Pakete zu unseren neuen Service-Budgets weiterentwickelt. Diese stehen nunmehr für alle Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung ab dem oben genannten Stichtag zur Auswahl. Alle Informationen zu den neuen Service-Budgets finden Sie hier.
Enthaltene Leistungen
Je nach Service-Paket - S, M oder L - sind folgende Leistungen inkludiert:
Beliebiger Anteil des dafür vorgesehenen Gesamtguthabens* (225€) für Verschleißreparaturen
Die Durchsicht (Paket S) ist ein Kurzcheck (UVV) der wichtigsten Punkte für die Betriebs- und Verkehrssicherheit, ohne Übernahme der ggf. daraus hervorgehenden Reparaturen.
Die Inspektion (Paket M) ist ein Service für umfangreiche Prüfungs- und Wartungsarbeiten für die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie für die Funktionstüchtigkeit ohne Übernahme der daraus ggf. hervorgehenden Reparaturen.
Der Full-Service (Paket L) ermöglicht umfangreiche Prüfungs- und Wartungsarbeiten für die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie für die Funktionstüchtigkeit mit Übernahme von notwendigen Reparaturen infolge von Verschleiß.
Individuelle Konfigurationsoptionen wie z.B. ein Arbeitgeberzuschuss oder die Erweiterungsmöglichkeit eines vorgegebenen Mindestpakets für den Mitarbeiter kann der Arbeitgeber entsprechend im voraus festlegen.
Leistungszeiträume
Die dreijährige Leasinglaufzeit erstreckt sich auf drei Leistungszeiträume, für die das Jahresguthaben des jeweiligen BusinessBikes separat freigeschaltet wird. Das maximale jährliche Guthaben gilt somit pro Leistungszeitraum und Bike.
Der Nutzer kann mit Beginn eines Leistungszeitraums über das entsprechende Guthaben verfügen. Nicht genutztes Jahres- bzw. Teilguthaben verfällt mit Ablauf des jeweiligen Leistungszeitraums und kann weder übertragen noch ausgezahlt werden.

Ablösung der Service-Pakete durch neue Service-Budgets
Dank der Umstellung auf unsere neuen Service-Budgets ab dem 01. September 2022 profitieren Nutzer ehemaliger Service-Pakete beim Start in ein neues Leasing seither von den flexiblen Einsatzmöglichkeiten der neuen Budgets, BASIS, PREMIUM und PRO.
Ob und inwieweit zwischen den verschiedenen Budgets gewählt werden kann, entscheidet - wie zuvor bei den Service-Paketen - letztlich der Arbeitgeber.
Dieser legt vorab in der Leasing-Konfiguration fest, ob:
- ein bestimmtest Service-Budget vorgebeben wird,
- ein Mindestbudget eingehalten werden muss, das vor Vertragsabschluss durch den jeweiligen Mitarbeiter erweitert werden kann,
- oder Mitarbeitern bei der Auswahl des passenden Service-Budgets die freie Wahl gelassen wird.
Bisherige Vorgaben des Arbeitgebers bzgl. der Service-Pakete werden seit der Umstellung für neue Leasingvorgänge automatisch auf die neuen Service-Budgets angewendet.
In der Praxis bedeutet dies:
Wurde zuvor das Service-Paket "Inspektion" als (Mindest-)Paket vorgebeben, gilt für neue Leasings das Service-Budget "Basis".
Anstelle des (Mindest-)Pakets "Full-Service" tritt für neue Leasings das Service-Budget "Premium".
Laufende Einzelleasingverträge mit einem der Service-Pakete werden hingegen bis zum Ablauf der Leasinglaufzeit mit dem bisherigen Paket fortgeführt.