Beim Bike-Leasing handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung im B2B-Bereich (Business-to-Business). Vertragliche Vereinbarungen werden dabei zwischen Unternehmen geschlossen - nicht zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht, da gewerbliche Kunden hiervon ausgeschlossen sind.
Wie im Falle eines Garantie- oder Gewährleistungsanspruchs gegenüber Fachhändler vorzugehen ist, erfahren sie wiederum hier.