Beim Bike-Leasing handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung im B2B-Bereich (Business-to-Business). Vertragliche Vereinbarungen werden dabei zwischen Unternehmen und nicht zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson geschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht, da gewerbliche Kunden hiervon ausgeschlossen sind.
Wie im Falle eines Garantie- oder Gewährleistungsanspruchs gegenüber Fachhändler vorzugehen ist, erfahren sie wiederum hier.