Ändern sich Unternehmensdaten oder die rechtliche Struktur eines Unternehmens, hat dies häufig auch Auswirkungen auf bestehende BusinessBike-Verträge. Je nachdem, ob es sich um eine Umfirmierung, Neugründung, Verschmelzung oder Ausgliederung handelt, unterscheiden sich die notwendigen Schritte und die weitere Behandlung bestehender Leasingverträge.
Hinweis:
Für eine möglichst reibungslose Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir Sie, die Änderungen Ihres Unternehmens immer auch bei Ihrer zuständigen Creditreform hinterlegen zu lassen.
Inhaltsverzeichnis:
1. Umfirmierung/Umwandlung
Wann liegt eine Umfirmierung oder Umwandlung vor?
Unter einer Umfirmierung versteht man lediglich eine Änderung des rechtlichen Namens eines Unternehmens. Dabei werden außer der Firmierung keine weiteren Daten (Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, Rechtsform) des Unternehmens geändert.
Um eine Umwandlung handelt es sich hingegen immer dann, wenn die Geschäftsform bzw. Rechtsform des Unternehmens geändert wird. Eine Umwandlung kann wiederum mit einer Umfirmierung einhergehen, wenn in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des Firmennamens erfolgt.
Änderungen des Handels-/Rufnamens des Unternehmens sind im rechtlichen Sinne keine Umfirmierung und nicht davon betroffen.
Beispiel:
Max Mustermann gründet einen Bikeshop mit der Firmierung “Max Mustermann e.K.” Seinem Bikeshop gibt er jedoch den Namen “Bikeparadies”. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Änderung des Rufnamens, die Firmierung Max Mustermann e.K. bleibt gleich.
Wie teile ich BusinessBike meine Umfirmierung oder Umwandlung mit?
Melden Sie uns Ihre Umfirmierung einfach über unser Kontaktformular. Die Firmierung und ggf. die Rechtsform Ihres Unternehmens kann dann nach Prüfung durch die zuständige Fachabteilung wie gewünscht angepasst werden.
Hinweis:
Wenn sich Daten wie die Steuernummer, die Umsatzsteuer-ID oder auch die Creditreformnummer Ihres Unternehmens ändern, handelt es sich im rechtlichen Sinne nicht um eine Umfirmierung, sondern um eine Neugründung.
2. Neugründung
Wann liegt eine Neugründung des Unternehmens vor?
Unter einer Neugründung versteht man die Gründung eines neuen Unternehmens und eine damit einhergehende Betriebsaufgabe des bisherigen Unternehmens. Die Geschäfte des alten Unternehmens werden direkt vom neuen Unternehmen übernommen.
Rechtlich handelt es sich hier, anders als bei der Umfirmierung, um zwei unterschiedliche Unternehmen. Aus diesem Grund wird eine Registrierung des neuen Unternehmens in unserem System benötigt. Die bereits aktiven Verträge können nach erfolgreicher Registrierung des neuen Unternehmens umgeschrieben werden. Im Zuge der Umschreibung können Bearbeitungsgebühren bei unserem Leasingpartner anfallen.
Wie teile ich BusinessBike die Neugründung meines Unternehmens mit?
Melden Sie uns Ihre Neugründung einfach über unser Kontaktformular. Bitte teilen Sie uns hierbei mit, was mit den bereits aktiven Verträgen Ihres „alten“ Unternehmens passieren soll (vorzeitige Beendigung oder Umschreibung). Wir bearbeiten anschließend Ihr Anliegen und melden uns schnellstmöglich bezüglich der weiteren notwendigen Schritte bei Ihnen.
Hinweis
Kommt es bei inhabergeführten Unternehmen zu einem Inhaberwechsel, so gilt:
- Inhaberwechsel mit Gewerbeummeldung sind rechtlich Umfirmierungen
-
Inhaberwechsel mit Gewerbeabmeldung und Gewerbeanmeldung sind rechtliche Neugründungen und bedürfen daher einer erneuten Registrierung in unserem Portal
3. Verschmelzung
Wann liegt eine Verschmelzung von Unternehmen vor?
Unter einer Verschmelzung von Firmen versteht man einen Prozess, bei dem das gesamte Vermögen einer oder mehrerer Gesellschaften auf eine bereits bestehende oder neu gegründete Gesellschaft übertragen wird.
Wie teile ich BusinessBike die Verschmelzung meiner Unternehmen mit?
Melden Sie uns die Verschmelzung einfach über unser Kontaktformular. Bitte übermitteln Sie uns hierbei auch den Verschmelzungsvertrag Ihres Unternehmens und teilen Sie uns mit, was mit den bereits aktiven Verträgen Ihres „alten“ Unternehmens passieren soll (vorzeitige Beendigung oder Umschreibung). Die entsprechende Fachabteilung bearbeitet anschließend Ihr Anliegen und meldet sich schnellstmöglich bezüglich der weiteren nötigen Schritte bei Ihnen.
4. Ausgliederung
Wann liegt eine Ausgliederung vor?
Unter einer Ausgliederung versteht man die Abspaltung eines Unternehmensteils von der Muttergesellschaft. Dies kann z.B. bei einem Verkauf eines Unternehmensteils oder der Gründung einer neuen Gesellschaft der Fall sein.
Wie teile ich BusinessBike die Ausgliederung eines Unternehmensteils mit?
Melden Sie uns die Ausgliederung einfach über unser Kontaktformular. Bitte übermitteln Sie uns hierbei auch den Ausgliederungsvertrag Ihres Unternehmens und teilen Sie uns mit, welche aktiven Verträge von der Ausgliederung betroffen sind und was mit diesen passieren soll (vorzeitige Beendigung oder Umschreibung). Anschließend bearbeiten wir Ihr Anliegen und melden uns schnellstmöglich bezüglich der weiteren Schritte bei Ihnen.