Es kann im ersten Moment frustrierend sein: Sie haben ein dringendes Anliegen, wenden sich an unseren Customer Support und erhalten anstelle der gewünschten Antwort die Mitteilung, dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben dürfen. Wir verstehen, dass dies ärgerlich ist. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, warum wir in bestimmten Fällen schweigen müssen und wie Sie schnell an Ihre Informationen kommen.
Inhaltsverzeichnis:
Warum erhalte ich keine Auskunft, wenn ich nicht im System hinterlegt bin?
Wie erhalte ich schnellstmöglich die gewünschte Auskunft?
1. Warum darf BusinessBike nicht immer Auskunft geben?
Ihre Privatsphäre und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten haben für uns oberste Priorität. Gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir gesetzlich streng dazu verpflichtet, sensible Vertrags-, Firmen- und Personendaten zu schützen. Das bedeutet: Wir dürfen Informationen immer nur an die Personen herausgeben, deren Identität wir zweifelsfrei bestätigen können und die für die jeweilige Auskunft auch eindeutig berechtigt sind.
2. Warum spielt meine verwendete E-Mail-Adresse eine Rolle?
Unser System gleicht Ihre Identität bei schriftlichen Anfragen automatisch mit der E-Mail-Adresse ab, die in Ihrem BusinessBike-Account hinterlegt ist. Wenn Sie uns von einer abweichenden Adresse schreiben (z. B. von Ihrer privaten E-Mail-Adresse statt der geschäftlichen), können wir Sie nicht eindeutig identifizieren und dürfen Ihnen demnach keine Auskunft geben bzw. Ihr Anliegen nicht bearbeiten.
3. Warum erhalte ich keine Auskunft, wenn ich nicht im System hinterlegt bin?
Manchmal rufen Kollegen im Auftrag an oder melden sich im Namen ihres Unternehmens bei uns, ohne selbst bei BusinessBike hinterlegt zu sein. Wenn Sie in unserem System nicht als Admin (Hauptansprechpartner) oder Bevollmächtigter (Ansprechpartner) gespeichert sind, dürfen wir Ihnen gemäß der DSGVO keine unternehmensbezogenen Auskünfte erteilen.
4. Welche Berechtigungen benötige ich für welche Auskünfte?
Bei BusinessBike gibt es klare Rollenverteilungen, die genau regeln, wer welche Auskünfte erhalten darf:
Admin (Hauptansprechpartner): Wenn Sie als Admin hinterlegt sind, sind Sie vollständig auskunftsberechtigt. Bitte beachten Sie, dass schriftliche Anfragen trotzdem immer über die hinterlegte E-Mail-Adresse gestellt werden müssen, um eine Auskunft zu erhalten.
Bevollmächtigter (Ansprechpartner): Wenn Sie als Bevollmächtigter angelegt sind, sind Sie beschränkt auskunftsberechtigt. Sie erhalten nur Auskünfte zu Vorgängen an dem Standort, an dem Sie hinterlegt sind.
Nutzer (Arbeitnehmer): Wenn Sie regulärer Nutzer sind, erhalten Sie ausschließlich Auskunft zu Ihrem eigenen, persönlichen Leasingvorgang. Fragen zu Firmen-Einstellungen oder Verträgen von Kollegen dürfen wir Ihnen nicht beantworten.
5. Wie erhalte ich schnellstmöglich die gewünschte Auskunft?
Damit unser Customer-Support-Team Ihr Anliegen schnell und ohne Datenschutz-Hürden bearbeiten kann, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:
Richtige E-Mail nutzen: Schreiben Sie uns immer von genau der E-Mail-Adresse, mit der Sie bei uns im System hinterlegt sind.
Ansprechpartner fragen: Wenn Sie keine Auskunftsberechtigung für ein bestimmtes Thema haben, wenden Sie sich intern an Ihren BusinessBike-Hauptansprechpartner (Admin) oder Ansprechpartner (Bevollmächtigter). Dieser kann die Anfrage für Sie stellen.
Berechtigungen anpassen lassen: Wenn Sie zukünftig eigenständig Auskünfte zu Firmenthemen erhalten sollen, kann Sie der zuständige (Haupt-)Ansprechpartner Ihres Unternehmens über unser Kontaktformular ebenfalls hinterlegen lassen. Hierzu benötigen wir den Vor- und Nachnamen der zu hinterlegenden Person sowie eine persönliche E-Mail-Adresse.