Mit BusinessBike zum Traumrad - wir machen den Wunsch nach einem Premium-Rad erschwinglich, indem die monatlichen Leasingraten direkt mit dem Bruttogehalt verrechnet werden. Diese Art der Finanzierung bringt nicht nur finanzielle Vorteile, BusinessBike-Nutzer profitieren darüber hinaus auch von flexiblen Nutzungsrechten und einem rundum Versicherungsschutz – und das sowohl für dienstliche als auch private Fahrten.
Inhaltsverzeichnis
- Die Vorteile für Arbeitnehmer im Überblick
- Spare ich beim Bike-Leasing gegenüber dem Direktkauf?
- Kann ich auch mehrere Fahrräder gleichzeitig leasen?
- Ist das BusinessBike versichert?
- Muss ich das BusinessBike am Ende der Leasinglaufzeit kaufen?
- Kann ich das BusinessBike auch in meiner Freizeit nutzen?
- Dürfen auch andere Personen mein Bike fahren?
1. Die Vorteile für Arbeitnehmer im Überblick
Für Sparfüchse
- Bis zu 40 % Ersparnis gegenüber dem regulären Kauf
- Optionale Service-Budgets für Wartung und Reparatur
- Leasingfähiges Zubehör kann direkt mitgeleast werden
Auf der sicheren Seite
- Umfassender Vollkasko-Versicherungsschutz inklusive Neuradabdeckung - ganz ohne Bagatellschadensgrenze und Selbstbeteiligung
- Mobilitätsgarantie bietet zusätzliche Absicherung im Pannen- oder Diebstahlfall
Alles kann, nichts muss
- Option zur Übernahme oder kostenlose Rückgabe des Bikes am Leasingende
- Fortlaufender Schutz durch optionale Anschlussversicherung
Jede Menge Freiraum
- Über 6.000 Fachhändler zur Auswahl des individuellen Wunsch-Bikes
- Flexible Nutzung für dienstliche und private Fahrten
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Haushaltsangehörige profitieren von einer möglichen Mitnutzung
2. Spare ich beim Leasing gegenüber dem Direktkauf?
Wir wissen aus eigener Erfahrung nur zu gut: Ein qualitativ hochwertiges Fahrrad oder Pedelec hat seinen Preis! Die Frage nach der bestmöglichen Finanzierung ist also naheliegend.
Beim Leasing per Gehaltsumwandlung wird – vereinfacht gesprochen – ein Geldwert durch einen Sachwert ersetzt. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts gegen die Nutzungsgebühren, also die Leasingraten für das jeweilige Wunsch-Bike eingetauscht – sprich “umgewandelt”. Gleiches gilt natürlich auch für leasingfähiges Zubehör. Im Ergebnis wird das zu versteuernde Bruttogehalt gemindert. Ergo: Der Arbeitnehmer spart im Zuge des Leasings Steuern und somit bares Geld.
Versteuert werden muss im Gegenzug zwar der sogenannte “geldwerte Vorteil”, der sich aus der privaten (Mit-)Nutzung des Bikes ergibt. Aufgrund der dabei geltenden steuerlichen Vergünstigungen überwiegen die steuerlichen Vorteile durch die Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer jedoch deutlich.
In Abhängigkeit von verschiedenen persönlichen Faktoren, wie dem Gehalt sowie Steuer- und Sozialversicherungsdaten des Arbeitnehmers kann die Ersparnis gegenüber dem regulären Kauf sogar bis zu 40 % betragen. Die Wirtschaftlichkeit gegenüber einem verzinsten Ratenkredit liegt demnach erst recht auf der Hand.
Sie möchten Ihre persönliche Ersparnis und die monatlichen Kosten für Ihr individuelles Leasing berechnen? Los geht’s, nutzen Sie hierfür einfach unseren detaillierten Vorteilsrechner.
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Leasing-Bikes alternativ sogar als Gehaltsplus an. In diesem Fall radeln Nutzer trotz privater Nutzung steuerfrei! Gleiches gilt für Selbständige, die ihre Leasingraten zudem als monatliche Betriebsausgaben geltend machen können.
3. Kann ich auch mehrere Fahrräder gleichzeitig leasen?
Sie wünschen sich ein zuverlässiges City Bike für den Weg ins Büro, möchten am Wochenende aber mit dem Rennrad die Pisten erkunden? Die gute Nachricht lautet: Über BusinessBike können grundsätzlich auch mehrere Räder parallel geleast werden.
Wie viele Bikes ein einzelner Arbeitnehmer – ob nun für sich oder für seine Familie - tatsächlich leasen kann, legt letztlich jedoch der Arbeitgeber in den Dienstradbedingungen für sein Unternehmen fest. Auch der maximale Bike-Preis pro Rad kann durch den Arbeitgeber limitiert werden.
Selbständige und Freiberufler entscheiden natürlich selbst, ob Sie mehrere Bikes leasen möchten.
4. Ist das BusinessBike versichert?
Wer sich für ein Leasing mit BusinessBike entscheidet, genießt umfassenden Vollkasko-Versicherungsschutz inklusive Mobilitätsgarantie – ohne Bagatellschadensgrenze und ohne Selbstbeteiligung, dafür aber inklusive Neuradabdeckung im Falle eines Diebstahls.
In der monatlichen Umwandlungsrate für das Leasingrad ist der Versicherungsbeitrag - sofern dieser nicht vom Arbeitgeber übernommen wird - bereits berücksichtigt. Gleiches gilt für den Beitrag für das gewünschte Service-Budget, das flexibel für Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen genutzt werden kann.
5. Muss ich das BusinessBike am Ende der Leasinglaufzeit kaufen?
Apropos flexibel: Maximale Flexibilität gilt auch am Ende der 36-monatigen Leasinglaufzeit! BusinessBike-Nutzer, denen wir zum Leasingende in den meisten Fällen ein Kaufangebot* unterbreiten, können ihr Leasing-Bike zwar übernehmen, und profitieren dabei durch die Übernahme der anfallenden Versteuerung durch BusinessBike. Ein Kauf ist jedoch KEIN Muss! Wer lieber auf ein aktuelles Modell umsteigen möchte, lässt sein bisheriges Rad einfach kostenlos von uns abholen und startet auf Wunsch in ein neues Leasing!
Kümmern müssen sich Arbeitnehmer dabei im Vorwege um nichts! Um sicherzustellen, dass sie ausreichend Bedenkzeit haben, informieren wir unsere BusinessBike-Nutzer rechtzeitig vor dem Leasingende automatisch über ihre Optionen.
*Hinweis: Wir beabsichtigen, allen BusinessBikern ihr Rad am Ende der Leasinglaufzeit zum Kauf anzubieten. Vertraglich zusichern dürfen wir das Kaufangebot aus steuerrechtlichen Gründen allerdings nicht, da dies die Gesetzgebung zum Dienstrad-Leasing (Leasing vs. Mietkauf) verletzen würde.
6. Kann ich das BusinessBike auch in meiner Freizeit nutzen?
Selbstverständlich! Der Spaß am Radfahren beschränkt sich schließlich auch nicht nur auf den Weg zur Arbeit. Sie können Ihr BusinessBike nutzen, wann und wie Sie wollen – ob dienstlich oder privat, sei es auf dem Weg zur Arbeit, nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub.
7. Dürfen auch andere Personen mein Bike fahren?
Gemäß unseren Standard-Überlassungsbedingungen dürfen neben dem Arbeitnehmer (Nutzer) natürlich auch dessen Haushaltsangehörige das BusinessBike regelmäßig nutzen. Hierzu zählen:
- Ehepartner
- Lebensgefährten
- in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige
Der Arbeitgeber kann die Überlassungsbedingungen, die innerhalb des Unternehmens gelten sollen, jedoch anpassen und somit bezüglich Nutzung durch Dritte auch andere Bedingungen festlegen.
Im Hinblick auf den Versicherungsschutz gelten wiederum keine Einschränkungen. Egal, wer das BusinessBike nutzt, ob privat oder dienstlich – die Vollkasko-Versicherung gilt.